Energieregion
SÜDLICHES SAALETAL

Pläne für „Energieregion“ rund um Kahla

Der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Torsten Weil (Linke), hat am Donnerstag in Kahla für zwei Projekte im Saale-Holzland-Kreis Förderbescheide über insgesamt 312.300 Euro überreicht. „Die Projekte sind gute Beispiele, wie aus der Region für die Region etwas zukunftsfähiges gestaltet werden kann. Genau darauf zielen unsere Förderprogramme ab. Denn vor Ort weiß man am besten, was wirklich notwendig ist. Mit den Fördermitteln erhalten die Regionen eine mehrjährige Planungssicherheit. Auf diese Weise stärken wir die ländlichen Räume in Thüringen als Lebens-, Energie- und Tourismusstandort“, wird Weil in einer Mitteilung des Ministeriums zitiert.

Ein Fördermittelbescheid wurde an die Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Stadt Kahla sowie der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Südliches Saaletal übergeben. Der Bescheid mit 152.300 Euro werde das Entwicklungskonzept „Energieregion Südliches Saaletal“ gefördert, das das regionale Potenziale für regenerative Energieerzeugung in einem partizipativen Ansatz untersucht. Die zentrale Zielsetzung des Vorhabens sei eine gesicherte, regional nachhaltige Energieversorgung zu konzipieren, mit der die Klimaneutralität im Südlichen Saaletal angestrebt wird.

„Angesichts der aktuellen geopolitischen und multiplen Energiekrise vor der wir seit spätestens Anfang 2022 stehen, ist das Vorhaben topaktuell und relevant. Bemerkenswert ist der basisorientierte Ansatz, indem über direkte Partizipation lokale Akteure und die Bevölkerung eng an das Projekt angebunden werden sollen. Die Region kann mit dem Projekt wichtige Impulse für eine dezentrale, demokratische und bezahlbare Energiewende geben“, so Weil.

Seit 2019 können über die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels gefördert werden. Insbesondere die Erstellung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung von entsprechenden Schlüsselprojekten sowie das Umsetzungsmanagement stehen im Förderfokus. Ziele sind stets, die jeweiligen Regionen zu einem attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Freizeitstandort zu entwickeln. Entsprechende Förderanträge können jährlich bis zum 30. September eingereicht werden.

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